Unternehmens-Umstrukturierungen sind komplexe Vorgänge, bei denen gesellschafts- und steuerrechtliche Regelungen oft ineinandergreifen. Deshalb ist die Zusammenarbeit zwischen dem Mandant sowie dem Notar, einem Rechtsanwalt (z.B. Gesellschafts- und Arbeitsrechtler) und dem Steuerberater ein entscheidendes Kriterium für eine erfolgreiche Reorganisation. Wir unterstützen Sie gerne bei der Koordination der beteiligten Parteien.
Aus steuerlicher Sicht bedarf die Restrukturierung einer sinnvollen Konzeptionierung. Dabei sind nach Analyse der Ausgangssituation in der Regel mehrere Alternativstrukturen – zur Verwirklichung Ihres angestrebten Ziels – denkbar. Mögliche „Red Flags“ der Transaktion sollten frühzeitig identifiziert werden. Nach Identifizierung Ihrer präferierten Umstrukturierungsvariante, begleiten wir Sie bei der Durchführung sowie der Überwachung der Umstrukturierung im Nachgang (z.B. Monitoring der Sperrfristen nach erfolgreicher steuerneutraler Umstrukturierung).
Oft werden Umstrukturierungen unter Zeitdruck durchgeführt. Dabei sollte jedoch stets eine steuerartenübergreifende Prüfung erfolgen. Neben einem typischerweise ertragsteuerlichen Fokus können im Rahmen der Umstrukturierung unter anderem umsatzsteuerliche, grunderwerbsteuerliche oder schenkungssteuerliche Rechtsfolgen eintreten. Auch etwaige Wechselwirkungen unterschiedlicher Steuerarten sollte als Teil der Tax Due Diligence verstanden werden.